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Der Widerrufsbutton kommt: Was Onlineshops jetzt wissen müssen

es gibt mal wieder eine EU-weite rechtliche Neuerung: Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Onlineshops in der EU einen Widerrufsbutton anbieten.

widerrufbutton-ecommerce

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in der EU eine sogenannte elektronische Widerrufs-Funktion (oft „Widerrufsbutton“) einführen. Die Neuerung basiert auf der EU-Richtlinie Richtlinie (EU) 2023/2673 und soll sicherstellen, dass Verbraucher einen Online-Vertrag genauso einfach widerrufen können wie sie ihn abschließen. Mehr dazu unter: eRecht24. Wir haben das Wichtigste für Dich zusammengefasst:

Wer ist davon betroffen?

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt, wenn Sie als Unternehmer online Verträge mit Verbrauchern abschließen — insbesondere bei:

  • Waren- oder Dienstleistungsverkäufen online (B2C)

  • Angeboten digitaler Inhalte oder Dienstleistungen (z. B. E-Books, Online-Kurse, Streamingdienste).

  • Plattformen mit Abonnements oder regelmäßigen Leistungen, sofern hier ein Widerrufsrecht besteht.

  • Auch Vermittlungen von Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Versicherungen) können betroffen sein.

Wichtig zu wissen: Nicht betroffen sind Fälle, in denen kein Widerrufsrecht besteht – z. B. individuelle Anfertigungen, Downloads bei ausdrücklichem Verzicht auf das Widerrufsrecht oder Geschäftskundenverträge (B2B).

Worauf ist bei der Umsetzung zu achten?

  • Beschriftung: Der Button muss klar und eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“), nicht etwa mit „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“.

  • Platzierung & Auffindbarkeit: Der Button muss gut lesbar, auffindbar und dauerhaft während der gesamten Widerrufsfrist zugänglich sein – idealerweise nicht versteckt im Kundenkonto.

  • Zweistufiges Verfahren: Beim Klick auf den Button folgt eine Bestätigungsseite (z. B. Eingabe von Bestellnummern, E-Mail) und danach ein weiterer Klick zur Bestätigung („Widerruf bestätigen“).

  • Eingangsbestätigung: Nach dem Widerruf muss unverzüglich eine Bestätigung per dauerhaftem Datenträger (z. B. E-Mail) gesendet werden mit Datum, Uhrzeit und Unternehmensangaben.

  • Rechtstexte & Datenschutzerklärung: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen an die neue digitale Funktion angepasst werden.

Was ist jetzt als Shopbetreiber zu tun

      1. Prüfe dein Angebot: Liegt ein Fernabsatzvertrag mit Verbraucher vor? Treffen deine Produkte oder Dienstleistungen die Voraussetzungen?

      2. Technische Planung: Plane frühzeitig die Umsetzung – Button-Platzierung, Formular, E-Mail-Bestätigung und Protokollierung sind gefordert.

      3. Rechtliche Anpassung: Aktualisiere deine Rechtstexte rechtzeitig und sorge dafür, dass Prozesse rechtskonform dokumentiert sind.

      4. Testlauf & Monitoring: Führe einen Test durch und etablieren deine interne Abläufe für die Bearbeitung elektronischer Widerrufe. So bist du optimal vorbereitet.

      Zusammenfassung

      Der Widerrufsbutton wird ab 19. Juni 2026 Pflicht für viele Online-Shops und Plattformen. Wer frühzeitig handelt, reduziert rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder – und stärkt zugleich das Vertrauen der Kundschaft. Nutze die verbleibende Zeit zur Vorbereitung: technisch, rechtlich und prozessual.

      Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir von mr. pixel dir gern beratend zur Seite.

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