Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in der EU eine sogenannte elektronische Widerrufs-Funktion (oft „Widerrufsbutton“) einführen. Die Neuerung basiert auf der EU-Richtlinie Richtlinie (EU) 2023/2673 und soll sicherstellen, dass Verbraucher einen Online-Vertrag genauso einfach widerrufen können wie sie ihn abschließen. Mehr dazu unter: eRecht24. Wir haben das Wichtigste für Dich zusammengefasst:
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt, wenn Sie als Unternehmer online Verträge mit Verbrauchern abschließen — insbesondere bei:
Waren- oder Dienstleistungsverkäufen online (B2C)
Angeboten digitaler Inhalte oder Dienstleistungen (z. B. E-Books, Online-Kurse, Streamingdienste).
Plattformen mit Abonnements oder regelmäßigen Leistungen, sofern hier ein Widerrufsrecht besteht.
Auch Vermittlungen von Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Versicherungen) können betroffen sein.
Wichtig zu wissen: Nicht betroffen sind Fälle, in denen kein Widerrufsrecht besteht – z. B. individuelle Anfertigungen, Downloads bei ausdrücklichem Verzicht auf das Widerrufsrecht oder Geschäftskundenverträge (B2B).
Beschriftung: Der Button muss klar und eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“), nicht etwa mit „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“.
Platzierung & Auffindbarkeit: Der Button muss gut lesbar, auffindbar und dauerhaft während der gesamten Widerrufsfrist zugänglich sein – idealerweise nicht versteckt im Kundenkonto.
Zweistufiges Verfahren: Beim Klick auf den Button folgt eine Bestätigungsseite (z. B. Eingabe von Bestellnummern, E-Mail) und danach ein weiterer Klick zur Bestätigung („Widerruf bestätigen“).
Eingangsbestätigung: Nach dem Widerruf muss unverzüglich eine Bestätigung per dauerhaftem Datenträger (z. B. E-Mail) gesendet werden mit Datum, Uhrzeit und Unternehmensangaben.
Rechtstexte & Datenschutzerklärung: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen an die neue digitale Funktion angepasst werden.
1. Prüfe dein Angebot: Liegt ein Fernabsatzvertrag mit Verbraucher vor? Treffen deine Produkte oder Dienstleistungen die Voraussetzungen?
2. Technische Planung: Plane frühzeitig die Umsetzung – Button-Platzierung, Formular, E-Mail-Bestätigung und Protokollierung sind gefordert.
3. Rechtliche Anpassung: Aktualisiere deine Rechtstexte rechtzeitig und sorge dafür, dass Prozesse rechtskonform dokumentiert sind.
4. Testlauf & Monitoring: Führe einen Test durch und etablieren deine interne Abläufe für die Bearbeitung elektronischer Widerrufe. So bist du optimal vorbereitet.
Der Widerrufsbutton wird ab 19. Juni 2026 Pflicht für viele Online-Shops und Plattformen. Wer frühzeitig handelt, reduziert rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder – und stärkt zugleich das Vertrauen der Kundschaft. Nutze die verbleibende Zeit zur Vorbereitung: technisch, rechtlich und prozessual.
Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir von mr. pixel dir gern beratend zur Seite.