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Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ein Gesetz, das den digitalen Raum verändert. Die rechtliche Grundlage zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Digitale Barrierefreiheit wird damit gesetzlich Pflicht. Die rechtliche Grundlage zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere auch für jene mit körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Websites und Onlineshops künftig dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Auch reine B2B-Angebote sind nur dann betroffen, wenn sie sich deutlich erkennbar ausschließlich an andere Unternehmen richten. Für alle anderen gilt: Digitale Barrierefreiheit ist nicht länger ein freiwilliger Standard oder ein Zeichen von besonderer Kundenorientierung, sie wird zur rechtlich verpflichtenden Mindestanforderungen.
Dabei geht es nicht nur um Menschen mit offensichtlichen Behinderungen, bspw. Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Die Anforderungen beziehen sich auf ein breites Spektrum möglicher Nutzungshindernisse: Von älteren Menschen mit eingeschränktem Kontrastsehen, über Menschen mit motorischen Einschränlungen, bis hin zu Nutzern mit kognitiven Besonderheiten oder temporären Einschränkungen wie einem gebrochenen Arm oder einer Augenverletzung. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Sie betrifft Millionen Menschen und kann über die digitale Teilhabe entscheiden oder sie verhindern.
Barrierefreiheit im digitalen Raum lässt sich nicht auf einzelne Maßnahmen reduzieren. Zwar gehören auch technische Punkte wie Kontraste, Alt-Texte für Bilder, Tastaturnavigation oder Sreenreader-Kompatibilität dazu. Doch der Anspruch ist weitreichender: Es geht um eine ganzheitlich zugängliche Gestaltung von der klaren Navigationsstruktur über verständliche Inhalte bis hin zu barrierefreien Formularen, PDF-Dokumenten und Videos mit Untertiteln.
Ziel ist es, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen dieselben Informationen nutzen, dieselben Dienstleistungen in Anspruch nehmen und dieselben Käufe tätigen können wie alle anderen, ohne fremde Hilfe. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannt sind und auch im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als technische Referenz gelten.
Die gute Nachricht: Noch ist genügend Zeit, um die eigenen digitalen Auftritte auf Barrierefreiheit zu prüfen, Defizite zu erkennen und Verbesserungen umzusetzen. Aber diese Zeit sollte sinnvoll genutzt werden. Denn je nach Ausgangslage können Analyse, Planung und technische Umsetzung mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sie profitieren auch wirtschaftlich. Denn barrierefreie Websites und Shops sind nicht nur für Menschen mit Einschränkungen leichter zu bedienen. Sie bieten insgesamt eine bessere Benutzerfreundlichkeit, erhöhen die Zufriedenheit aller Nutzer und wirken sich oft positiv auf Kennzahlen wie Conversion Rate, Verweildauer oder Suchmaschinen-Ranking aus. Barrierefreiheit geht somit Hand in Hand mit Usability, SEO und professioneller Markenwirkung.
Der erste Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme: Wie zugänglich ist der eigene Webauftritt derzeit? Gibt es bereits Maßnahmen oder Features, die Menschen mit Einschränkungen entgegenkommen oder bestehen gravierende Lücken? Eine fundierte Analyse kann hier schnell Klarheit schaffen.
Darauf aufbauend sollte ein konkreter Maßnahmenplan entwickelt werden. Dieser umfasst sowohl technische Anpassungen im Code als auch gestalterische und inhaltliche Veränderungen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, Tools oder Frameworks zu wechseln oder einzelne Module neu zu programmieren. Wichtig ist: Barrierefreiheit sollte nicht nachträglich angedockt werden, sondern integraler Bestandteil der Weiterentwicklung einer Website oder eines Onlineshops sein. Auch die redaktionelle Ebene darf nicht unterschätzt werden. Denn barrierefreie Inhalte bedeuten oft auch einfache Sprache, klare Gliederung, erklärende Texte, verständliche Linkbeschriftungen.
Als Agentur mit langjähriger Erfahrung in der Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Onlineshops begleiten wir Unternehmen jeder Größenordnung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Unser Ansatz ist dabei stets individuell. Wir analysieren den Status quo, identifizieren kritische Stellen, priorisieren die nächsten Schritte und setzen Optimierungen effizient um. Immer im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den Bedürfnissen der Zielgruppe. Dabei achten wir nicht nur auf die Erfüllung der WCAG-Kriterien, sondern auch auf eine ansprechende Ästhetik, eine klare User Experience und eine stabile technische Basis.
Ob Onlineshop, Unternehmenswebsite oder App. Wir helfen, digitale Barrieren abzubauen und nachhaltige Lösungen zu schaffen, die für alle Nutzer funktionieren.
Wer jetzt handelt, sich informiert und investiert, ist nicht nur auf der sicheren Seite, er sendet auch ein starkes Signal für Inklusion, für Qualität und für Zukunftsfähigkeit. Noch ist Zeit. Aber nicht für lange. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, sichern sich einen Vorsprung.
Wenn du wissen möchtest, wie deine Website oder dein Onlineshop barrierefrei wird, dann sprich uns gerne an.
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